Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnie de Saint-Gobain S.A.; RIB Software SE
BWB/Z-4386
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnie de Saint-Gobain S.A. (Frankreich) und RIB Software SE (Deutschland) beabsichtigen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens SGTWO AG mit Sitz in Deutschland. Das Gemeinschaftsunternehmen soll eine e-Business-Plattform für den Vertrieb von modularen Bauelementen in Verbindung mit Building Information Modeling-Anwendungen betreiben.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2019 weggefallen.