Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ČEZ, a.s.; Hermos Schaltanlagen GmbH; Hermos AG - BWB/Z-4383 | Bundeswettbewerbsbehörde

ČEZ, a.s.; Hermos Schaltanlagen GmbH; Hermos AG

BWB/Z-4383

10.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ČEZ, a.s. (Prag, Tschechische Republik) beabsichtigt, sämtliche Anteile an (i) der Hermos Schaltanlagen GmbH und  (ii)  der Hermos AG (soweit die Anteile nicht selbst von der Hermos AG gehalten werden) sowie alle direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Hermos AG mittelbar über ihre letztlich allein kontrollierte Tochtergesellschaft Elevion GmbH (alle Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Automatisierungs- und IT-Lösungen sowie Fertigung von und Service für Niederspannungs-Schaltanlagen.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2019 weggefallen.

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