Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Koninklijke Philips N.V.; Geschäftsbereich von Carestream Health, Inc; Algotec Systems Ltd. - BWB/Z-4382 | Bundeswettbewerbsbehörde

Koninklijke Philips N.V.; Geschäftsbereich von Carestream Health, Inc; Algotec Systems Ltd.

BWB/Z-4382

10.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Koninklijke Philips N.V. (Amsterdam / Niederlande) beabsichtigt, indirekt (über ausgewählte Philips-Unternehmen) den Geschäftsbereich Health Information Systems von Carestream Health, Inc (Rochester / USA) im Wege des Erwerbs von Vermögenswerten und alle Anteile an Algotec Systems Ltd. (Ra'anana / Israel), einer 100%igen Tochtergesellschaft von Carestream Health, Inc, zu erwerben. Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bildgebungssoftware für das Gesundheitswesen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2019 weggefallen.

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