Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Total Marketing Services S.A.; Global Houghton Ltd. - BWB/Z-4381 | Bundeswettbewerbsbehörde

Total Marketing Services S.A.; Global Houghton Ltd.

BWB/Z-4381

10.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Total Marketing Services S.A. (Frankreich), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Total S.A. und einige ihrer (direkten oder indirekten) Tochtergesellschaften beabsichtigen den Erwerb bestimmter Vermögenswerte von Global Houghton Ltd. (USA) und einige ihrer Tochtergesellschaften betreffend die Entwicklung, Herstellung, Produktion und den Verkauf von (i) Aluminiumwarmwalzenöl- und Stahlkaltwalzenölprodukte im EWR und in der NAFTA-Region; (ii) Stahlwarmwalzenölprodukten im EWR; und (iii) Flüssig- und Stahlpulverblechreinigungsprodukte in der NAFTA-Region.

Die geplante Transaktion betrifft somit die Herstellung und den Vertrieb von Aluminiumwarmwalzölen, Stahlwalzölen sowie Flüssig- und Stahlpulverblechreinigungsprodukte (Industrieschmierstoffe).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2019 weggefallen.

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