Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH; philoro Holding GmbH - BWB/Z-4380 | Bundeswettbewerbsbehörde

Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH; philoro Holding GmbH

BWB/Z-4380

10.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 40% der Anteile an der philoro Holding GmbH mit dem Sitz in Wien (FN 472192a) durch die Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH mit dem Sitz in Wien (FN 510305z). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Edelmetallen und Wertmünzen aller Art.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2019 weggefallen.

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