Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rheinmetall AG; IBD-Gruppe; EODC Engineering, Developing and Licensing, Inc.; EOD Teknolojileri Limited Sirketi; Åkers Krutbruk Protection AB
BWB/Z-4379
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rheinmetall AG (Düsseldorf, Deutschland) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an IBD Holding GmbH (Lohmar, Deutschland), EODC Engineering, Developing and Licensing, Inc., IBD Engineering France, IBD Italy S.R.L. und der EOD Teknolojileri Limited Sirketi sowie die entsprechenden Assets für den Erwerb des operativen Bereichs von IBD Deisenroth Engineering GmbH und Åkers Krutbruk Protection AB.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Schutztechnologien für militärische Fahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2019 weggefallen.