Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH; Hitzinger GmbH - BWB/Z-4375 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH; Hitzinger GmbH

BWB/Z-4375

04.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Hitzinger GmbH durch Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, beide mit Sitz in Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich individuelle Stromversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2019 weggefallen.

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