Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ERTANI Realinvest GmbH; Lilihill Group; ARP Twentyeight GmbH; STAPLEDОN Holding GmbH; WPR Projektentwicklungs GmbH - BWB/Z-4373 | Bundeswettbewerbsbehörde

ERTANI Realinvest GmbH; Lilihill Group; ARP Twentyeight GmbH; STAPLEDОN Holding GmbH; WPR Projektentwicklungs GmbH

BWB/Z-4373

03.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von jeweils 49% der Geschäftsanteile an diversen Gesellschaften von der Lilihill Real Estate Capital GmbH, von der ARP Twentyeight GmbH, von der Lilihill Real Estate Beta GmbH, von der STAPLEDОN Holding GmbH (alle mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee), von der Lilihill Capital Group GmbH und von der WPR Projektentwicklungs GmbH (beide mit Sitz in 1010 Wien) durch die ERTANI Realinvest GmbH (1180 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Immobilienmarkt.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2019 weggefallen.

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