Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rohrdorfer Transportbeton GmbH; Transportbetonwerke in Weyer (OÖ) und Turnau (Stmk) der Dipl.Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H.; Tipa Produktions GmbH - BWB/Z-4372 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rohrdorfer Transportbeton GmbH; Transportbetonwerke in Weyer (OÖ) und Turnau (Stmk) der Dipl.Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H.; Tipa Produktions GmbH

BWB/Z-4372

02.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von Transportbetonwerken in Weyer (OÖ) und Turnau (Stmk) von der Dipl.Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H., 8130 Frohnleiten, durch Rohrdorfer Transportbeton GmbH, 2103 Langenzersdorf, und der Erwerb des bisher von Dipl.Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H. gehaltenen Geschäftsanteils durch Rohrdorfer Transportbeton GmbH, 2103 Langenzersdorf, an der Tipa Produktions GmbH, 8120 Peggau, deren Transportbetonwerk Gratkorn (Stmk) bereits bisher von der Rohrdorfer Transportbeton GmbH, 2103 Langenzersdorf, betrieben wurde.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2019 weggefallen.

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