Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Wienerberger Ltd.; Wienerberger AG; BPD Holdings Ltd.
BWB/Z-4371
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Wienerberger AG (1100 Wien) beabsichtigt, über die Wienerberger Ltd., Vereinigtes Königreich, sämtliche Anteile und alleinige Kontrolle über die BPD Holdings Ltd., Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Baustoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2019 weggefallen.