Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH; Christof Electrics GmbH & Co KG; Christof Verwaltungs GmbH - BWB/Z-4369 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH; Christof Electrics GmbH & Co KG; Christof Verwaltungs GmbH

BWB/Z-4369

02.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH (Deutschland) beabsichtigt den direkten sowie indirekten Erwerb sämtlicher Anteile und somit der alleinigen Kontrolle an der Christof Electrics GmbH & Co KG (Österreich) sowie an deren alleinigen Komplementärin, der Christof Verwaltungs GmbH (Österreich) von der Christof Holding AG und der Zelos Vermögеnsverwaltungs GmbH & Co KG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Energietechnik, Elektrotechnik und Automatisierung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2019 weggefallen.

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