Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sumitomo Electric Industries, Ltd.; Sinterwerke Herne GmbH; Sinterwerke Grenchen AG - BWB/Z-4367 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sumitomo Electric Industries, Ltd.; Sinterwerke Herne GmbH; Sinterwerke Grenchen AG

BWB/Z-4367

01.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sumitomo Electric Industries, Ltd. (Japan) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Sinterwerke Herne GmbH (Deutschland) und Sinterwerke Grenchen AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Pulvermetallprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2019 weggefallen.

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