Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

New Mountain Capital LLC; Aceto Corporation; Aceto Realty LLC; Aceto Agricultural Chemicals - BWB/Z-4365 | Bundeswettbewerbsbehörde

New Mountain Capital LLC; Aceto Corporation; Aceto Realty LLC; Aceto Agricultural Chemicals

BWB/Z-4365

28.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

New Mountain Capital LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigt den Erwerb aller Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen in der Chemie-Sparte verwendet werden, von Aceto Corporation, Aceto Realty LLC and Aceto Agricultural Chemicals, alle Vereinigte Staaten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2019 weggefallen.

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