Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brand Identity Solutions S.r.l.; Cadicagroup S.p.a.; Bernini Srl; Tessilgraf Corporation S.r.l.; Tessilgraf Hong Kong Limited - BWB/Z-4364 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brand Identity Solutions S.r.l.; Cadicagroup S.p.a.; Bernini Srl; Tessilgraf Corporation S.r.l.; Tessilgraf Hong Kong Limited

BWB/Z-4364

28.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brand Identity Solutions S.r.l. (Italien) beabsichtigt den indirekten Erwerb der Mehrheit der Anteile an Cadicagroup S.p.a. (Italien) und Bernini Srl (Italien) sowie des derzeitigen operativen Bereichs von Tessilgraf Corporation S.r.l. (Italien) und Tessilgraf Hong Kong Limited. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Etiketten, Preisschilder und Verpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht