Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cordes & Graefe KG; Memodo GmbH - BWB/Z-4360 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cordes & Graefe KG; Memodo GmbH

BWB/Z-4360

26.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an und Kontrolle über Memodo GmbH durch Cordes & Graefe KG, beide mit Sitz in Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Photovoltaikanlagen und Photovoltaikkomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2019 weggefallen.

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