Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Caverion Industria Oy; Maintpartner Group Oy
BWB/Z-4359
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Caverion Industria Oy (Finnland) beabsichtigt alle Anteile an, und damit alleinige Kontrolle über, Maintpartner Group Oy (Finnland) von Maintpartner Holding Oy (Finnland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich industrielle Instandhaltungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2019 weggefallen.