Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ambienta SGR S.p.A.; Chequers Partenaires S.A.; Chequers Capital XVI FPCI; Phoenix International S.p.A. - BWB/Z-4358 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ambienta SGR S.p.A.; Chequers Partenaires S.A.; Chequers Capital XVI FPCI; Phoenix International S.p.A.

BWB/Z-4358

25.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über die Phoenix International S.p.A. (Mailand, Italien) durch Ambienta SGR S.p.A. (Mailand, Italien), die in Folge der Transaktion rund 69% der Anteile halten wird, und  Chequers Partenaires S.A. und  Chequers Capital XVI FPCI (Paris, Frankreich), die insgesamt rund 22% der Anteile halten werden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Aluminium-Strangpresswerkzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2019 weggefallen.

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