Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HAHN Beteiligungs GmbH; DFT Maschinenbau GmbH - BWB/Z-4352 | Bundeswettbewerbsbehörde

HAHN Beteiligungs GmbH; DFT Maschinenbau GmbH

BWB/Z-4352

14.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HAHN Beteiligungs GmbH (Rheinböllen, Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile der DFT Maschinenbau GmbH (Kremsmünster, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Maschinenbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2019 weggefallen.

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