Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Future Consulting Gesellschaft für zukunftsorientierte Beratung in der Informationstechnologie m.b.H. - BWB/Z-4349 | Bundeswettbewerbsbehörde

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Future Consulting Gesellschaft für zukunftsorientierte Beratung in der Informationstechnologie m.b.H.

BWB/Z-4349

13.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Future Consulting Gesellschaft für zukunftsorientierte Beratung in der Informationstechnologie m.b.H. (Deutschland) durch ESSVP IV, L.P. (Kanalinseln), ESSVP IV (Structured) L.P. (Kanalinseln) und Silenos GmbH & Co. KG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld IT-Personaldienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2019 weggefallen.

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