Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Automotive Group AG; Hella Gutmann Solutions Swiss AG - BWB/Z-4347 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Automotive Group AG; Hella Gutmann Solutions Swiss AG

BWB/Z-4347

13.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Swiss Automotive Group AG (Schweiz) beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile der Hella Gutmann Solutions Swiss AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kfz-Diagnose und Werkstattausrüstung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2019 weggefallen.

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