Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RWA Invest GmbH; CITYGREEN Gartengestaltung GmbH - BWB/Z-4344 | Bundeswettbewerbsbehörde

RWA Invest GmbH; CITYGREEN Gartengestaltung GmbH

BWB/Z-4344

11.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der Firma CITYGREEN Gartengestaltung GmbH (Österreich) durch RWA Invest GmbH (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Garten- und Landschaftsbau.

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2019 weggefallen.

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