Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TÜV Süd AG; Digital Vehicle Scan GmbH & Co. KG; Digital Vehicle Scan Verwaltungs-GmbH
BWB/Z-4343
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TÜV Süd AG beabsichtigt den Erwerb (direkt oder über eine Konzerngesellschaft) von jeweils 60% der Anteile an der Digital Vehicle Scan GmbH & Co. KG und deren Komplementärin Digital Vehicle Scan Verwaltungs-GmbH, wodurch TÜV Süd AG mit der Verkäuferin DVS GmbH & Co. KG gemeinsame Kontrolle über die Digital Vehicle Scan GmbH & Co. KG erlangt. Digital Vehicle Scan GmbH & Co. KG wird ein digitales Fahrzeugscansystem (Digital Vehicle Scan System) produzieren und vertreiben und damit verbundene Servicedienstleistungen anbieten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2019 weggefallen.