Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Blackstone Group L.P.; Murka Limited; Murka Entertainment Limited
BWB/Z-4341
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Übernahme aller wesentlichen Vermögenswerte von Murka Limited (Britische Jungferninseln) und Murka Entertainment Limited (Zypern) durch The Blackstone Group L.P. (New York, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Online-Gaming.
Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2019 weggefallen.