Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Coca-Cola Hellenic Bottling Company-Srbija, Industrijа bezalkoholnih pića d.o.o. Beograd; Koncern za proizvodnju i promet konditorskih proizvoda Bambi a.d. Požarevac - BWB/Z-4340 | Bundeswettbewerbsbehörde

Coca-Cola Hellenic Bottling Company-Srbija, Industrijа bezalkoholnih pića d.o.o. Beograd; Koncern za proizvodnju i promet konditorskih proizvoda Bambi a.d. Požarevac

BWB/Z-4340

08.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Coca-Cola Hellenic Bottling Company-Srbija, Industrijа bezalkoholnih pića d.o.o. Beograd (Serbien), eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Coca-Cola HBC AG (Schweiz), beabsichtigt, alle Anteile und damit alleinige Kontrolle über Koncern za proizvodnju i promet konditorskih proizvoda Bambi a.d. Požarevac (Serbien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kekse.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2019 weggefallen.

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