Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Katama, Ltd. - BWB/Z-4337 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Katama, Ltd.

BWB/Z-4337

04.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (Delaware, USA) beabsichtigt, indirekt über ihre alleinig kontrollierte Portfoliogesellschaft PHC Holdings Corporation (Japan) sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Katama, Ltd. (Cayman Inseln) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft In-vitro-Diagnostik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2019 weggefallen.

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