Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens Aktiengesellschaft; KACO new energy GmbH
BWB/Z-4336
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Siemens Aktiengesellschaft (München, Deutschland) beabsichtigt, durch den Erwerb von 100% der Anteile an der KACO new energy GmbH (Neckarsulm, Deutschland) und einiger ihrer Tochtergesellschaften, alleinige Kontrolle über den КАСО-Geschäftsbereich String-Wechselrichter für Photovoltaikanlagen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von String-Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2019 weggefallen.