Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

QlikTechnik International AB; Attunity Ltd. - BWB/Z-4334 | Bundeswettbewerbsbehörde

QlikTechnik International AB; Attunity Ltd.

BWB/Z-4334

04.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

QlikTechnik International AB (Schweden) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Attunity Ltd. (Israel) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Softwareindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2019 weggefallen.

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