Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAG Spain AG; DAVA, S.A.
BWB/Z-4332
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SAG Spain AG (Cham/Schweiz) beabsichtigt, Ihre Beteiligung an der DAVA, S.A. (Murcia/Spanien) von 9% auf 47% zu erhöhen. Die SAG Spain AG hält damit 49% an der DAVA, S.A.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kraftwagen und Kraftwagenteile bzw. Independent Aftermarket.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2019 weggefallen.