Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BVK-Europe I Immobilienfonds S.C.S. SICAF-RAIF; Universal-Investment-Luxembourg S.A.; AOC Inter und Campus 2 - BWB/Z-4329 | Bundeswettbewerbsbehörde

BVK-Europe I Immobilienfonds S.C.S. SICAF-RAIF; Universal-Investment-Luxembourg S.A.; AOC Inter und Campus 2

BWB/Z-4329

01.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BVK-Europe I Immobilienfonds S.C.S. SICAF-RAIF, ein von Universal-Investment-Luxembourg S.A. (beide Luxemburg) gemanagter Fonds, hinter dem die Bayerische Versorgungskammer (München, Deutschland) steht, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile am Baufeld 2 zu erwerben, das Teil des Planungsgebiets "Austria  Campus" in 1020 Wien ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2019 weggefallen.

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