Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KRONES Aktiengesellschaft; Integrated Packaging Systems FZCO; ER Handels- und Service AG - BWB/Z-4326 | Bundeswettbewerbsbehörde

KRONES Aktiengesellschaft; Integrated Packaging Systems FZCO; ER Handels- und Service AG

BWB/Z-4326

26.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KRONES Aktiengesellschaft, Neutraubling, Deutschland beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile und alleiniger Kontrolle über Integrated Packaging Systems FZCO, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (IPS) und ER Handels- und Service AG, Baar, Schweiz (ERT). IPS und ERT erbringen Handelsvertretertätigkeiten im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika für im Bereich Maschinen- und Anlagenbau tätige Unternehmen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2019 weggefallen.

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