Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Profil Redaktion GmbH; VGN Medien Holding GmbH; Top Media Verlagsservice Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-4322
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb jener Sachen, die im Rahmen des Betriebes der VGN Medien Holding GmbH und der Top Media Verlagsservice Gesellschaft m.b.H. (beide 1020 Wien) dem verlagswirtschaftlichen Bereich des Magazins „profil" zugeordnet sind, durch die Profil Redaktion GmbH (1190 Wien).
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat den Zusammenschluss mit Wirkung von 21.02.2019 zurückgezogen.