Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Hearst Corporation; bestimmte gehaltene Gesellschaften von A&E Television Networks, LLC
BWB/Z-4320
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb der restlichen 50% an sowie alleiniger Kontrolle über bestimmte von A&E Television Networks, LLC (USA) gehaltene Gesellschaften durch The Hearst Corporation (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wholesale-Vertrieb von Pay-ТV-Kаnälеn.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation R - Kunst, Unterhaltung und Erholung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2019 weggefallen.