Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AGC Inc.; Geschäftsbereich von Tonoga, Inc. - BWB/Z-4318 | Bundeswettbewerbsbehörde

AGC Inc.; Geschäftsbereich von Tonoga, Inc.

BWB/Z-4318

18.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AGC Inc. (Japan) beabsichtigt, den Geschäftsbereich Advanced Dielectric Division von Tonoga, Inc. (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor moderne Werkstoffe wie CCL-Produkte (gedruckte Leiterplatten).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2019 weggefallen.

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