Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BUV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH; Invenox GmbH - BWB/Z-4316 | Bundeswettbewerbsbehörde

BUV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH; Invenox GmbH

BWB/Z-4316

14.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BUV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Sulzbach/Sааг, Deutschland) beabsichtigt, 25,1% der Geschäftsanteile an Invenox GmbH (Garching, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Batteriesysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2019 weggefallen.

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