Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Longview Aircraft Company of Canada Limited; Flugzeugprogramm und Vermögenswerte von Bombardier Inc. - BWB/Z-4314 | Bundeswettbewerbsbehörde

Longview Aircraft Company of Canada Limited; Flugzeugprogramm und Vermögenswerte von Bombardier Inc.

BWB/Z-4314

13.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Longview Aircraft Company of Canada Limited mit Sitz in Sidney, British Columbia, Kanada beabsichtigt, das Flugzeugprogramm  "Dash 8" (auch bekannt als "Q Serie") und die damit verbundenen Vermögenswerte von Bombardier Inc. mit Sitz in Montreal, Kanada zu erwerben.

Das relevante Geschäftsfeld ist Fahrzeugbau (Flugzeuge).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2019 weggefallen.

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