Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daimler AG; 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA; SK Gaming Beteiligungs GmbH; SK Gaming GmbH & Co. KG - BWB/Z-4310 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daimler AG; 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA; SK Gaming Beteiligungs GmbH; SK Gaming GmbH & Co. KG

BWB/Z-4310

12.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Daimler AG (Stuttgart / Deutschland) sowie der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA (Köln / Deutschland) beabsichtigen den (mittelbaren) Erwerb von jeweils 33,5% an der SK Gaming Beteiligungs GmbH und SK Gaming GmbH & Co. KG (beide Köln / Deutschland),  jeweils verbunden mit dem Erwerb von Vetorechten, die einen beherrschenden Einfluss auf die Zielgesellschaft ermöglichen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Unterhaltung (eSports).

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2019 weggefallen.

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