Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OSRAM Limited; RGI Light (Holdings) Limited; Ring Automotive Limited - BWB/Z-4311 | Bundeswettbewerbsbehörde

OSRAM Limited; RGI Light (Holdings) Limited; Ring Automotive Limited

BWB/Z-4311

11.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OSRAM  Limited (Vereintes Königreich) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über RGI Light (Holdings) Limited und Ring Automotive Limited (beide Vereintes Königreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Automobil-Glühbirnen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht