Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lenovo Group Limited; Vermögenswerte der International Business Machines Corporation
BWB/Z-4307
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lenovo Group Limited (Hong Kong) beabsichtigt, einzelne Vermögenswerte (d.h. einzelne Kundenverträge sowie -Bücher und -Aufzeichnungen) von der Geschäftseinheit IBM Global Financing der International Business Machines Corporation (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzierungsleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2019 weggefallen.