Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ganahl Aktiengesellschaft; S.C. Transilvania Pack & Print S.A. - BWB/Z-4305 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ganahl Aktiengesellschaft; S.C. Transilvania Pack & Print S.A.

BWB/Z-4305

07.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Ganahl Aktiengesellschaft, A-6820 Frastanz, beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Rondocarton s.r.l., Apahida, Rumänien, Geschäftsanteile im Ausmaß von 60% an der S.C. Transilvania Pack & Print S.A., Sibiu, Rumänien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wellpappe-Verpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.03.2019 weggefallen.

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