Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Teilbetrieb der EQOS Energie Österreich GmbH
BWB/Z-4304
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft den beabsichtigten Erwerb des Teilbetriebs „Profit-Center-Verkehrstechnik" der EQOS Energie Österreich GmbH nach dessen Abspaltung auf eine Zielgesellschaft durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an derselben zugunsten Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., beide mit Sitz in Linz, Österreich.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftsbereiche Telematik & Verkehrsmanagement, Maut & Enforcement und Tunnel Management.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2019 weggefallen.