Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ardian France SA; Revima-Gruppe
BWB/Z-4303
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ein von Ardian France SA (Frankreich) verwalteter Fonds beabsichtigt, indirekt eine Mehrheitsbeteiligung an und die alleinige Kontrolle über die Revima-Gruppe (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Wartungs-, Reparatur- und Überholungsleistungen für Flugzeugkomponenten.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2019 weggefallen.