Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loomis AB; Ziemann Sicherheit Holding GmbH - BWB/Z-4302 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loomis AB; Ziemann Sicherheit Holding GmbH

BWB/Z-4302

04.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Loomis AB (Stockholm / Schweden) beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Ziemann Sicherheit Holding GmbH (Schallstadt / Deutschland) samt Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bargelddienstleistungen, Wertelogistik und Mehrwertbankdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2019 weggefallen.

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