Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pappas Holding GmbH; Autohaus Michael Schmidt GmbH - BWB/Z-4301 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pappas Holding GmbH; Autohaus Michael Schmidt GmbH

BWB/Z-4301

01.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist der beabsichtigte Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an Autohaus Michael Schmidt GmbH (Starnberg, Deutschland) durch Pappas Holding GmbH (Salzburg, Österreich) von MHS Holding GmbH (Wien, Österreich) im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Die restlichen 49% der Geschäftsanteile verbleiben bei MHS Holding GmbH. Betroffene Geschäftsbereiche sind der PKW-Neuwagenvertrieb und der Handel mit Gebrauchtwagen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2019 weggefallen.

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