Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nidec-Shimpo GmbH; Desch Antriebstechnik GmbH & Co. KG - BWB/Z-4300 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nidec-Shimpo GmbH; Desch Antriebstechnik GmbH & Co. KG

BWB/Z-4300

01.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nidec-Shimpo GmbH (Deutschland) beabsichtigt, 70% der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Desch Antriebstechnik GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Präzisionsgetrieben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2019 weggefallen.

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