Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Shell Overseas Investments B.V.; sonnen Holding GmbH - BWB/Z-4299 | Bundeswettbewerbsbehörde

Shell Overseas Investments B.V.; sonnen Holding GmbH

BWB/Z-4299

01.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Shell Overseas Investments B.V. (Niederlande) beabsichtigt, den Anteils- und Kontrollerwerb von 16,56% auf 63,72% des Stammkapitals an der sonnen Holding GmbH (Deutschland) zu erhöhen.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2019 weggefallen.

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