Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; EM-motive GmbH - BWB/Z-4298 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; EM-motive GmbH

BWB/Z-4298

01.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der restlichen 50% der Anteile an EM-motive GmbH, Hildesheim Deutschland, und damit alleiniger Kontrolle über EM-motive  GmbH, Hildesheim, Deutschland durch Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Elektromobilität.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2019 weggefallen.

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