Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Orbit Pooling S.à r.l.; TP Holding GmbH; Sixfold GmbH - BWB/Z-4297 | Bundeswettbewerbsbehörde

Orbit Pooling S.à r.l.; TP Holding GmbH; Sixfold GmbH

BWB/Z-4297

31.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Orbit Pooling S.à r.l. (Luxemburg/Luxemburg), ein Investmentvehikel, das von einem von verbundenen Unternehmen der HgCapital LLP (London/Vereinigtes Königreich) verwalteten Fonds kontrolliert wird, beabsichtigt, sämtliche Anteile und alleinige Kontrolle über TP Holding GmbH (Ulm/Deutschland), deren Tochtergesellschaften sowie die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Sixfold GmbH (Ulm/Deutschland) zu erwerben. Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Transportmanagementsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2019 weggefallen.

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