Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PPG Industries, Inc.; Hemmelrath Gruppe - BWB/Z-4296 | Bundeswettbewerbsbehörde

PPG Industries, Inc.; Hemmelrath Gruppe

BWB/Z-4296

31.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Mittelbarer) Erwerb durch PPG Industries, Inc. (Pittsburgh/PA, USA) von 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die in OEM-Automobilbeschichtungen tätigen Gesellschaften der Hemmelrath Gruppe (Deutschland).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2019 weggefallen.

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