Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nordic Capital Limited; Tulip US Holdings, Inc. - BWB/Z-4295 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nordic Capital Limited; Tulip US Holdings, Inc.

BWB/Z-4295

29.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nordic Capital Limited (Jersey, Vereinigtes Königreich) beabsichtigt durch ihren  Nordic Capital  Fund IX, 65% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Tulip US Holdings, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Auslagerung der Herstellung von orthopädischen Medizinprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2019 weggefallen.

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