Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boston Scientific Corporation; BTG plc - BWB/Z-4294 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boston Scientific Corporation; BTG plc

BWB/Z-4294

29.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Boston  Scientific  Corporation (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, alle ausgegebenen und auszugebenden Anteile an und somit alleinige Kontrolle über BTG plc (Vereinigtes Königreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte für minimalinvasive medizinische Eingriffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Fristverlängerung: Die Anmelderin hat am 22.02.2019, zugestellt am 22.02.2019, gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 12.03.2019.

Zurückziehung: Die Anmelderin hat am 08.03.2019 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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